Abrechnung Privatpraxis über GKV/PKV
Es gibt die Möglichkeit (ohne Gewähr) Honorare von Privatpraxen über die eigene Krankenkasse per Kostenübernahme abzurechnen. Das Verfahren ist oft von den Krankenkassen abhängig. Extreme Wartezeiten von kassenzugelassenen Praxen, innerhalb der zumutbaren Erreichbarkeit, sind hier die Bedingungen.
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